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Karlsruhe stoppt vorerst Lissabon-Ratifizierung
Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat dem weiteren Zusammenwachsen der Europäischen Union enge Grenzen gesetzt - die Richter verlangen eine stärkere Einbindung des Bundestags. Das Gericht in Karlsruhe billigte in seinem Grundsatzurteil am Dienstag den EU-Reformvertrag von Lissabon. Die Richter stoppten aber den laufenden Prozess zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, bis die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Dies soll nun in Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat im August und September und damit noch vor der Bundestagswahl und dem irischen Referendum zum Reform-Vertrag im Herbst geschehen. Erst danach kann Bundespräsident Horst Köhler das Vertragswerk unterzeichnen. (30.06. 18:15) |
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