Analyse: Urteil setzt EU auf Jahre hinaus Grenzen | 30.06. 16:34 | ProAktuell.de
08.02.2012 | 17:56 Uhr |
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Das Bundesverfassungsgericht hat zum Thema EU-Reformvertrag geurteilt.
30.06.2009 16:34
Analyse: Urteil setzt EU auf Jahre hinaus Grenzen

Berlin/Karlsruhe - Der ganz große Paukenschlag blieb aus. Der «Lissabon-Vertrag» zur Reform der Europäischen Union verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Doch was die Verfassungsrichter Bundestag, Bundesregierung und dem Europaparlament ins Stammbuch geschrieben haben, gleicht einem politischen Erdbeben in der deutschen Europapolitik. Die weitere Integration der EU muss sich aus Sicht der Verfassungshüter künftig an enge Grenzen halten.

Setzt das Parlament die Vorgaben aus Karlsruhe streng um, wird der Handlungsspielraum der Bundesregierung in Brüssel deutlich eingeschränkt. «Nur nach Weisung des Bundestages» oder «... hier ist eine enge Auslegung geboten» - solche Formulierungen der Richter lassen an Deutlichkeit nichts zu Wünschen übrig. Die Botschaft an das Parlament lautet: Sorgt dafür, dass keine wichtigen Kompetenz- Entscheidungen der EU künftig an euch vorbei wirksam werden können.

Bundestag und Bundesrat hatten im Zuge der Beratungen zunächst über die EU-Verfassung und dann zum Lissabonner Vertrag weitreichende Anhörungsrechte durchgesetzt. Für die Verfassungsrichter ist das aber bei weitem nicht ausreichend. Sie kassierten das Begleitgesetz, das die Rechte des Parlaments bei EU-Fragen regelt. Sie verlangten, dass noch vor der endgültigen Wirksamkeit des «Lissabon-Vertrags» die Kontrollrechte des Parlaments deutlich verbessert werden. Bundestag und Bundesrat müssen jetzt also im Sommer nachsitzen.

So kann es nun kommen, dass sich die Bundesregierung bei Brüsseler EU-Entscheidungen, die an die staatliche Kernkompetenz gehen, künftig erst das Okay des Parlaments in Berlin holen muss. Das gilt vor allem bei dem künftig in der EU erleichterten Übergang von einstimmigen Beschlüssen zu Mehrheitsentscheidungen.

Einheitliche Regeln bei der Verfolgung von Straftätern, bei den Sozialstandards oder zur steuerlichen Gleichstellung - das sind Themen, bei denen die Abgeordneten in Berlin künftig vor einer Entscheidung der Regierung in Brüssel zustimmen müssen. Auch die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen - etwa wie im Fall der Türkei - könnte künftig an die Zustimmung des Bundestages geknüpft werden.

«Die Richter haben faktisch den "Lissabon-Vertrag" durch die Hintertür ausgehebelt», war die spontane Reaktion eines Bundestagsexperten der Opposition in Karlsruhe. «Mit dem Alltag europäischer Entscheidungen hat das nichts zu tun», reagierte dagegen Verfassungsminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf das Urteil lapidar. Bisher hatten es alle Bundesregierungen verstanden, mit ihrer jeweiligen Mehrheit Vorstöße aus dem Parlament in Richtung einer echten Mitentscheidung bei EU-Vorgaben abzublocken.

Ganz nebenbei haben die Verfassungsrichter auch noch dem gerade erst wieder gewählten Europaparlament ein «nicht auflösbares Demokratiedefizit» bescheinigt. Es kann also nicht die Kontrollrechte des Bundestages ersetzen. Das Parlament in Straßburg sei weder in der Zusammensetzung noch in seinen Kompetenzen hinreichend gerüstet, «repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen» zu treffen. Deutlicher kann man die Machtlosigkeit eines Parlaments kaum formulieren.

Dennoch wurde das Urteil in Berlin durchweg begrüßt - von Regierung und Opposition. Dass Bundestag und Bundesrat bis Anfang September - also noch vor der Bundestagswahl - die Vorgabe aus Karlsruhe umsetzen werden, daran zweifelt niemand. Das nächste Zieldatum ist dann die zweite Volksabstimmung der Iren zu dem Vertrag Anfang Oktober. Die Zustimmung gilt inzwischen als sehr wahrscheinlich. Dann fehlt nur noch die endgültige Zustimmung der Staatschefs von Polen und Tschechien.

Die Europakritiker Lech Kaczynski und Vaclav Klaus warten nur auf einen Anlass, ihre Unterschrift zu verweigern. Das Karlsruher Urteil hat dafür eigentlich keine Argumente geliefert. Erst nach dem Okay aus Prag und Warschau wäre die allerletzte Hürde für eine Vertrag genommen, der seit fast neun Jahren die EU umtreibt.