Karlsruhe stoppt vorerst Lissabon-Ratifizierung | 30.06. 18:15 | ProAktuell.de
08.02.2012 | 17:49 Uhr |
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Bundeskanzlerin Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bei der Unterzeichnung des neuen EU-Vertrages in Lissabon.
30.06.2009 18:15
Karlsruhe stoppt vorerst Lissabon-Ratifizierung

Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat dem weiteren Zusammenwachsen der Europäischen Union enge Grenzen gesetzt - die Richter verlangen eine stärkere Einbindung des Bundestags.

Das Gericht in Karlsruhe billigte in seinem Grundsatzurteil am Dienstag den EU-Reformvertrag von Lissabon. Die Richter stoppten aber den laufenden Prozess zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, bis die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Dies soll nun in Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat im August und September und damit noch vor der Bundestagswahl und dem irischen Referendum zum Reform-Vertrag im Herbst geschehen. Erst danach kann Bundespräsident Horst Köhler das Vertragswerk unterzeichnen.

Das Karlsruher Urteil ist in allen Parteien überwiegend positiv aufgenommen worden. Auch die Kläger - vor allem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Fraktion der Linken - waren zufrieden. Die Richter urteilten, dass die EU sich nicht zu einem Bundesstaat entwickeln dürfe. Die nationalen Verfassungsorgane müssten auch bei fortschreitender Integration der EU die Hauptverantwortung behalten: «Das bedeutet zunächst, dass die europäische Integration nicht zur Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen darf.»

Das Europaparlament kann aus der Sicht der Verfassungsrichter keinen Ausgleich für eine fehlende demokratische Legitimation von EU- Entscheidungen schaffen. In einem Staatenverbund wie der EU habe das Parlament in Straßburg ein «nicht auflösbares Demokratiedefizit». Zugleich bekräftigen die Richter in ihrem Urteil aber den «Grundsatz der Europafreundlichkeit» als Verfassungsziel.

Das Begleitgesetz zum EU-Vertrag, das die Parlamentsbeteiligung beim Erlass europäischer Vorschriften regelt, muss jetzt nachgebessert werden. Nach den Vorgaben aus Karlsruhe muss der Bundestag insbesondere bei zentralen Entscheidungen zu EU- Erweiterungen, zu Strafrecht, Soziales und Steuern ausdrücklich seine Zustimmung geben. Am 26. August und am 8. September kommt der Bundestag zu Sondersitzungen zusammen. Der Bundesrat will dann am 18. September abschließend über die neuen Mitwirkungsrechte beschließen.

Erst danach kann Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter das Vertragswerk zur weiteren Demokratisierung der EU setzen, das von allen EU-Ländern gebilligt werden muss. Außerdem fehlen noch die Unterschriften Polens und Tschechiens - sowie ein positives Votum der irischen Bevölkerung, die das Werk vergangenes Jahr in einem ersten Referendum abgelehnt hatte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte zu dem Richterspruch: «Es ist ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag.» Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) begrüßte vor allem, dass der Vertrag in vollem Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Gauweiler sagte, mit dem Urteil sei der Idee eines «Europas der Vaterländer» Rechnung getragen worden. Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird es nun eine bessere Legitimation von Entscheidungen auf EU-Ebene geben. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU), der amtierender Bundesrtatspräsident ist, sagte, das Urteil schütze den Handlungsspielraum der nationalen sowie der regionalen Ebene und stärke die Rolle der Parlamente. Müller sprach sich ebenfalls für eine Umsetzung des Urteils bis September 2009 aus.

Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso begrüßte das Urteil. Er sei «zuversichtlich, dass wir den Prozess der Ratifizierung bis zum Herbst in allen EU-Ländern abschließen können». Der schwedische Außenminister Carl Bildt sagte, die Stärkung von nationalen Parlamenten bei EU-Entscheidungen sei «nicht unbedingt eine schlechte Sache.» Schweden übernimmt zum 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft.

Die Grünen werteten den Karlsruher Richterspruch als «Erfolg für die parlamentarische Demokratie». Die Linke betonte hingegen, das Bundesverfassungsgericht habe allen anderen politischen Parteien eine «demokratische Nachhilfestunde» erteilt. Die FDP plädierte dafür, dass der Bundestag nun fraktionsübergreifend die notwendigen Nachbesserungen auf den Weg bringt.

Geklagt hatten neben Gauweiler eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) sowie die Linksfraktion und Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch- Demokratischen Partei. (Az: 2 BvE 2/08 u. 5/08, 2 BvR 1010/08, 1022/08, 1259/08 u. 182/09 vom 30. Juni 2009)