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30.06.2009 21:03
Karlsruhe bremst EU-Reformvertrag
Karlsruhe bremst EU-Reformvertrag
Karlsruhe - Deutschland darf dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen. Zwar sei der Vertrag trotz erheblich angewachsener EU-Befugnisse «noch» mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Köhler aber seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, müssen zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, heißt es in dem Urteil. Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten.
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